IMPRESSUM
Willkommen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLAN S Productions. Diese AGB sind darauf ausgelegt, die Rechte und Pflichten zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden klar zu definieren. Hier erläutern wir die Bedingungen für unsere Dienstleistungen, einschliesslich Film- und Video-Produktion, Konzeptentwicklung sowie die Organisation von Veranstaltungen und Talks. Wir legen grossen Wert darauf, dass alle Informationen transparent und verständlich sind, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Diese AGB sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und sollten sorgfältig gelesen werden. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Produktionen, Beratungen, Events, Formate, Publikationen und sonstigen Dienstleistungen der Plan S Productions GmbH, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Vertragspartnerin ist:
Plan S Productions GmbH
Ormisstrasse 51
8706 Meilen
Schweiz
UID: CHE-308.986.784
Handelsregisternummer: CH-020.4.082.498-3
Nachfolgend „Plan S Productions“, „wir“ oder „uns“ genannt.
Abweichende Bedingungen von Kundinnen, Kunden oder Vertragspartnern gelten nur, wenn sie von Plan S Productions schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte, Buchung, Bestellung, Anmeldung oder Vereinbarung schriftlich, per E-Mail, über ein Formular oder auf andere nachvollziehbare Weise bestätigt wurde.
Individuelle Vereinbarungen, Offerten oder Verträge gehen diesen AGB vor.
3. Leistungen von Plan S Productions
Plan S Productions erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Film, Serien, Werbefilm, Reportage, Events, kuratierte Formate, Marketingaktionen, Kommunikation, Beratung, Buch- und Publikationsprojekte sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Projektbeschreibung, Buchungsbestätigung, Eventausschreibung oder individuellen Vereinbarung.
Plan S Productions ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte beizuziehen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen der Kundin oder des Kunden beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkungspflichten
Kundinnen, Kunden und Vertragspartner verpflichten sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, können zu Terminverschiebungen, Mehraufwand oder zusätzlichen Kosten führen.
Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass übermittelte Inhalte, Bilder, Logos, Texte, Musik, Marken, Rechte oder sonstige Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der jeweiligen Offerte, Buchung oder Vereinbarung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.Bei grösseren Produktionen, Events oder Projekten kann Plan S Productions Akontozahlungen, Anzahlungen oder Teilzahlungen verlangen. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten werden in der Offerte oder Projektvereinbarung festgelegt.
Bei Zahlungsverzug ist Plan S Productions berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und Mahngebühren sowie Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.
6. Termine, Fristen und Änderungen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Änderungswünsche nach Vertragsabschluss werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Daraus entstehender Mehraufwand, zusätzliche Produktionskosten, Drittanbieter-Kosten oder Terminverschiebungen können zusätzlich verrechnet werden.
Plan S Productions informiert die Kundin oder den Kunden nach Möglichkeit frühzeitig über relevante Auswirkungen auf Kosten, Timing oder Umsetzung.
7. Abnahme von Produktionen und Projekten
Bei Film-, Content-, Kommunikations-, Design-, Beratungs- oder sonstigen Projektleistungen erhält die Kundin oder der Kunde die Möglichkeit zur Prüfung und Rückmeldung, sofern dies vereinbart wurde.
Korrekturen und Anpassungen sind im vereinbarten Umfang enthalten. Weitergehende Änderungswünsche, zusätzliche Feedbackrunden oder nachträgliche Anpassungen können separat verrechnet werden.
Wird ein Arbeitsergebnis trotz angemessener Frist nicht geprüft oder abgenommen, gilt es als genehmigt, sofern Plan S Productions die Kundin oder den Kunden vorgängig darauf hingewiesen hat.
8. Events, Formate und Veranstaltungen
Für Events, Gesprächsformate, Vorführungen, Vernissagen, Business-Formate oder ähnliche Veranstaltungen gelten zusätzlich die jeweiligen Eventinformationen, Einladungen, Buchungsbedingungen oder Ticketbedingungen.
Anmeldungen können verbindlich sein. Bei limitierten Plätzen besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Plan S Productions kann Anmeldungen ablehnen, Wartelisten führen oder Einladungen persönlich aussprechen.
Programm-, Orts-, Zeit-, Gäste- oder Ablaufänderungen bleiben vorbehalten, sofern sie sachlich begründet sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Bei Absage eines Events durch Plan S Productions werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren grundsätzlich zurückerstattet oder, nach Wahl der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, für einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage durch Teilnehmende gelten die in der jeweiligen Eventausschreibung oder Buchungsbestätigung genannten Stornobedingungen.
9. Stornierung durch Kundinnen, Kunden oder Vertragspartner
Stornierungen von Projekten, Produktionen, Beratungen oder sonstigen Leistungen müssen schriftlich erfolgen.
Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, entstandener Aufwand sowie nicht stornierbare Kosten von Drittanbietern können in Rechnung gestellt werden.
Für grössere Produktionen, Events oder Projekte können separate Stornobedingungen vereinbart werden. Diese gehen den vorliegenden AGB vor.
10. Höhere Gewalt
Plan S Productions haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Leistungshindernisse infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Unfall, behördliche Massnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Dienstleistern, Streiks, Pandemien, Sicherheitsrisiken oder vergleichbare Ereignisse.
In solchen Fällen ist Plan S Productions berechtigt, Termine zu verschieben, Leistungen anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar wird. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bleiben geschuldet.
11. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle Konzepte, Ideen, Texte, Filme, Bilder, Formate, Designs, Dramaturgien, Präsentationen, Strategien, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse von Plan S Productions sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.
Die Kundin oder der Kunde erhält die im jeweiligen Vertrag, in der Offerte oder in der Projektvereinbarung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Ohne anderslautende Vereinbarung umfasst die Nutzung nur den vereinbarten Zweck, Zeitraum, Umfang und Markt.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ausserhalb des vereinbarten Rahmens ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Plan S Productions zulässig.
Offene Arbeitsdateien, Rohmaterial, nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Projektdateien oder Zwischenergebnisse sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Plan S Productions darf abgeschlossene Projekte, Produktionen, Events oder Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken nennen und zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen bei Events
Bei Veranstaltungen von Plan S Productions können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden. Diese können im Rahmen der Kommunikation, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung von Plan S Productions verwendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Teilnehmende, die nicht aufgenommen oder nicht veröffentlicht werden möchten, können dies vor Ort oder vorgängig mitteilen. Plan S Productions berücksichtigt solche Hinweise im zumutbaren Rahmen.
Für kommerzielle Einzelporträts, Interviews oder weitergehende Verwendungen können separate Einwilligungen eingeholt werden.
13. Gewährleistung und Mängel
Plan S Productions erbringt ihre Leistungen sorgfältig und professionell. Beanstandungen sind innert angemessener Frist nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln erhält Plan S Productions zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie gesetzlich zwingend vorgesehen sind oder ausdrücklich vereinbart wurden.
Subjektive Erwartungen, geschmackliche Präferenzen oder nachträgliche Änderungswünsche gelten nicht als Mangel, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wurde.
14. Haftung
Plan S Productions haftet für direkte Schäden, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für beigezogene Drittanbieter, Plattformen, Locations, technische Dienstleister oder sonstige externe Partner besteht nur, soweit Plan S Productions deren Auswahl oder Instruktion schuldhaft mangelhaft vorgenommen hat.
Die Haftung für Personenschäden sowie für zwingend gesetzlich vorgeschriebene Ansprüche bleibt unberührt.
15. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche Projektdetails, Konzepte, Budgets, Strategien und sonstige vertrauliche Inhalte nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter.
16. Datenschutz
Plan S Productions bearbeitet Personendaten gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung. Diese ist auf der Website abrufbar.
Personendaten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für die jeweils erforderlichen Zwecke bearbeitet, insbesondere zur Kommunikation, Vertragsabwicklung, Eventorganisation, Leistungserbringung und Pflege von Geschäftsbeziehungen.
17. Links und Drittanbieter
Die Website von Plan S Productions kann Links zu externen Websites oder Inhalte von Drittanbietern enthalten. Für deren Inhalte, Angebote, Datenschutzpraktiken oder Verfügbarkeit übernimmt Plan S Productions keine Verantwortung.
Bei Nutzung von Plattformen, Zahlungsanbietern, Ticketing-Systemen, Videoplattformen, Social-Media-Diensten oder sonstigen Drittanbietern können zusätzlich deren Bedingungen gelten.
18. Änderungen der AGB
Plan S Productions kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptierte Version, sofern keine neue Version ausdrücklich vereinbart wurde.
Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website abrufbar.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Plan S Productions GmbH. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen.Stand: Juni 2026
